Wahlprüfsteine

Anbei unsere Wahlprüfsteine. Diese Fragen wurden uns in der Vergangenheit häufig gestellt und diese haben wir für sie daher hier einmal zugefasst. 

Welche konkreten Maßnahmen plant Ihre Partei, um psychische Gesundheit in Rheinland-
Pfalz zu einer politischen Priorität zu machen und ressortübergreifend nachhaltig zu
verankern?

Rheinland-Pfalz belegt im bundesdeutschen Vergleich den letzten Platz bei der Verfügbarkeit von Kinder- und Jugendpsychotherapeuten. Behandlungsengpässe und Wartezeiten von einem Jahr und mehr auf einen freien Therapie Platz sind leider keine Ausnahme.

Gerade für Kinder hat dies gravierende Folgen. Je länger Kinder und Jugendliche auf einen Behandlungsplatz warten müssen, umso länger und intensiver müssen sie therapiert werden. Die Lösung dieses Problems muss zu einer Priorität der Gesundheitspolitik werden. Die Kassenärztliche Vereinigung muss dazu dringend mehr vertragspsychotherapeutische Kassensitze zur Verfügung stellen und ausschreiben. In etwas abgeschwächter Form betrifft dieses Problem leider auch die Erwachsenen-Psychotherapie. Auch in diesem Bereich müssen Lösungen gesucht werden. Allgemein gilt es, die Versorgungsnetze für Menschen mit psychischen Störungen auszubauen und nachhaltig zu finanzieren. Eine Erweiterung der sektorenübergreifenden Behandlung als Modellvorhaben gemäß § 64b SGB V ist dringend notwendig. Bisher arbeitet nur die Pfalzklinik in Klingenmünster nach diesem zukunftsweisenden und effektiven Prinzip. Auch das stark defizitäre Landeskrankenhaus in Andernach muss als Modellvorhaben neu ausgerichtet werden. Darüber hinaus sind alle Formen der Sektor übergreifenden Therapie-, Behandlungs- und Pflegemöglichkeiten auszuweiten und die strikte Trennung der Sozialgesetzbücher dahingehend aufzuheben. Ziel einer modernen und menschengerechten Gesundheitspolitik im psychotherapeutischen und psychiatrischen Bereich muss es daher sein, stationäre, teilstationäre und ambulante Behandlungsformen aus einer Hand anzubieten. Die Gemeindepsychiatrie als Versuch, dieser Forderung nachzukommen, muss gefördert und bürokratische Hemmnisse abgebaut werden. Wenn es gelingt, mehr Ärzte und Psychotherapeuten in diese lokalen Netzwerke einzubinden, ist ein wichtiger Schritt für mehr psychische Gesundheit getan.

Wie wollen Sie der Stigmatisierung psychischer Erkrankungen entgegenwirken und die öffentliche Aufklärung über psychische Gesundheit fördern?

Psychische Erkrankungen äußern sich oft in Symptomen, die weder Erkrankte noch ihr Umfeld als solche erkennen. Diese Unsicherheit verstärkt die schon immer vorhandene Stigmatisierung von psychischen Krankheiten und insbesondere der Betroffenen in der Gesellschaft. Diese Stigmatisierung muss überwunden werden. Der Schlüssel dazu sind Aufklärung und Kommunikation ohne kulturell geprägte Stereotype. Dies sollte wie selbstverständlich zu einer Priorität in der Gesundheitspolitik werden, indem die scharfe Abgrenzung zwischen somatischen und psychischen Erkrankung, die freilich schon immer unrealistisch war, durch die gesundheitspolitischen Akteure in ihrer Vorbildfunktion bewusst aufgehoben wird. Dazu muss Öffentlichkeit mobilisiert und motiviert werden, psychische Erkrankungen zu entmystifizieren und als Teil der Normalität zu begreifen. Vorbildliche Aufklärungsarbeit in diesem Sinne betreibt das Pfalzklinikum in Klingenmünster in seiner Öffentlichkeitsarbeit und mit zahlreichen Veranstaltungen, die inzwischen auch eine breite Öffentlichkeit erreichen. Gute Arbeit leisten auch lokale und landesweite Arbeitsgemeinschaften Betroffener und Psychiatrieerfahrener, die kompetent und kontinuierlich an einer Entstigmatisierung in der Gesellschaft arbeiten. Diese Konzepte müssen politisch und finanziell gefördert und unterstützt werden

Wie stellen Sie sicher, dass alle Menschen – unabhängig von Einkommen, Bildungsstand oder Wohnort -gleichberechtigten Zugang zu psychologischer Versorgung und Unterstützung im Land erhalten?

Ein gleichberechtigter Zugang zu psychologischer Versorgung kann nur durch den Ausbau und die Stärkung der psychotherapeutischen Versorgungsnetze gewährleistet werden. Siehe dazu auch Antwort auf Frage 1. Die Kapazitäten des psychiatrischen Krankenhauses und der Pfalzklinik müssen ausgebaut werden, dies betrifft auch die von diesen Einrichtungen unterhaltenen Außenstellen in den kommunalen Kliniken. Im ambulanten Bereich werden mehr Psychologinnen und Psychologen benötigt, insbesondere im Jugendbereich. Die psychosozialen Hilfsangebote der Kommunen sind nachhaltig zu finanzieren und präventive Maßnahmen und Angebote auszubauen, um eine Erkrankung möglicherweise zu verhindern, bevor sie entsteht. Darüber hinaus ist ebenso dringlich, mehr und gut ausgebildetes Fachpersonal zu requirieren, auch im Bereich Pflege für psychisch Kranke. Auch an Kitas und Schulen sollte der schulpsychologische Dienst ausgebaut werden, um Kinder und Jugendliche vor dem Sturz in eine Depression oder andere Krankheitsbilder zu bewahren bzw. die dafür notwendigen präventiven Maßnahmen zu gewährleisten. Darüber hinaus muss eine gesellschaftliche Diskussion darüber stattfinden, warum seit Jahren mehr und mehr Kinder und Jugendliche psychisch krank werden.

Welche Maßnahmen planen Sie, um lange Wartezeiten auf psychotherapeutische Behandlung – insbesondere auch im ländlichen Raum – zu verkürzen? Werden Sie Konzepte wie Übergangstherapien einführen bzw. ausbauen, damit Betroffene in der Zwischenzeit fachliche Unterstützung erhalten?

Übergangstherapien können nur die Ultima Ratio sein, denn sie ersetzen nicht eine fachgerechte Psychotherapie. Genau wie den drohenden Ärztemangel hat die Politik in den letzten Jahrzehnten den kontinuierlich steigenden Bedarf an psychotherapeutischen Behandlungsmöglichkeiten unterschätzt bzw. verdrängt. Die Bundesrepublik hat eines der teuersten Gesundheitssysteme der Welt mit vergleichsweise geringer Effektivität und einer menschenunwürdigen Zwei-Klassen-Medizin. Wer die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung den Kräften des Marktes überlässt, darf sich deshalb nicht wundern, warum gerade in ländlichen und strukturschwachen Regionen die ärztliche und psychotherapeutische Versorgung kollabiert. Denn selbstverständlich zieht es auch Psychologinnen und Psychologen eher an den Starnberger See als in die Westpfalz, den Hunsrück oder den Westerwald. Um das Problem praktisch zu lösen, geht kein Weg daran vorbei, mehr Psychologinnen, Psychologen und Psychotherapeuten in schwach besetzten Region anzusiedeln.
Dafür stehen als Instrumente eine Landarztquote und kommunale Anreizsysteme zur Verfügung, wie Stipendien, Zuschüsse zu Studiengebühren, Bereitstellung von Verwaltungspersonal oder Praxisräumen etc. Auf Landesebene müssen mehr Studienplätze zur Verfügung gestellt werden und auf Bundesebene eine grundlegende Reform des Gesundheitswesens mit einer Bürgerversicherung inklusive Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenzen stattfinden.

Wie wollen Sie die Zusammenarbeit zwischen ambulanter Therapie, klinischer Behandlung und ergänzenden Angeboten verbessern, um psychisch erkrankte Menschen nahtlos und wohnortnah versorgen zu können?

Die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde e.V. (DGPPN) hat in einer aktuellen Fassung ihrer Leitlinien bereits 2018 unter dem Stichwort „Multiprofessionelle gemeindepsychiatrische Behandlung“ ein Konzept vorgelegt, wie ein gut strukturiertes psychosoziales Versorgungssystem aussehen könnte. Demnach soll in allen Regionen ein multiprofessionelles gemeindepsychiatrisches Team gebildet werden, das psychisch kranke Menschen in ihrem gewohnten Umfeld auch aufsuchend behandeln soll. Dieses Team soll die Verantwortung für die gesundheitliche und psychosoziale Versorgung der Betroffen übernehmen und die Behandlungskontinuität sichern.
Den politisch Verantwortlichen liegt mit diesem und anderen Konzepten seit vielen Jahren ausreichend wissenschaftliche Expertise vor, die Misere der Unterversorgung im psychotherapeutischen Bereich zu beenden. Allein es fehlt der politische Wille. Das BSW geht noch einen Schritt weiter und fordert auf Bundesebene, die anachronistische und starre Trennung von ambulanten und stationären Behandlungsformen endlich aufzuheben, wie es in Ländern effektiven Gesundheitssystemen seit langem praktiziert wird. Der bundesdeutsche Verschiebebahnhof zwischen ambulanter und stationärer Behandlung, zwischen Sozialleistungsträgern A, B und C sowie das allgemeine Zuständigkeitsgerangel der politischen Ebenen, Verwaltungen und Behörden sollte dringend beendet werden.

Werden Sie den Einsatz multiprofessioneller Teams (z.B. enge Kooperation von Psycholog*innen, Ärzt*innen und Sozialarbeiter*innen) oder digitale Angebote gezielt fördern, um Versorgungslücken zu schließen und die Betreuung ganzheitlich zu verbessern?

Angesichts des von der Landesregierung zu verantwortenden Versorgungsnotstands in vielen Regionen wird auf kürzere Sicht nichts anderes übrig bleiben, als solche Angebote zu machen. Digitale Plattformen, Tele-Medizin und ähnliche Übergangslösungen können aber nur begrenzt und als kurzfristige Überbrückungslösung in Betracht gezogen werden. Es bleibt dabei, dass wir die insbesondere zu Frage 5 genannten Vorschläge für notwendig, mittelfristig umsetzbar und fachlich richtig halten.

Wie gedenken Sie, der steigenden Nachfrage nach psychologischer Unterstützung für ältere Menschen gerecht zu werden? Planen Sie spezielle Angebote für Senior*innen – etwa psychologische Betreuung in Pflegeeinrichtungen oder mobile Beratungsdienste – auszubauen?

Die Behandlung von psychisch kranken Seniorinnen und Senioren stellt eine besondere
Herausforderung dar, weil in der Regel auch somatische Erkrankungen eine Rolle spielen, Gedächtnis und Sinnesorgane nachlassen und vieles mehr. Auch die persönliche Einstellung zum Thema Krankheiten der Psyche spielt eine wichtige Rolle, so werden psychische Krankheiten eher negiert oder verdrängt, bevor eine psychotherapeutische Behandlung ins Auge gefasst wird. Dies alles stellt eine erhebliche Herausforderung für die psychologische Praxis dar. Mit der alternden Boomer-Generation rollt eine Welle von Demenzerkrankungen auf die Gesellschaft zu, die unter den heutigen Voraussetzungen und strukturellen Problemen im Gesundheitswesen nicht zu bewältigen ist. Die psychologische Betreuung in Pflegeeinrichtungen oder mobile Beratungsdienste wären sinnvoll, die bereits geschilderten strukturellen Probleme lösen sie nicht.

Welche Maßnahmen sehen Sie im Ausbau der Schulpsychologie zur Versorgung von Kindern und Jugendlichen? Was werden Sie unternehmen, um die schulpsychologische Versorgung im Land deutlich zu verbessern? Planen Sie, Schulpsycholog*innen in ausreichender Zahl einzustellen und als festen Bestandteil multiprofessioneller Betreuungsteams an Schulen zu verankern, damit Schüler*innen bei psychischen Problemen frühzeitig Hilfe erhalten?

Die bereits in der Antwort zu Frage 1 festgestellte verheerende Situation bei der Behandlung von psychisch erkrankten Kindern und Jugendlichen in Rheinland-Pfalz hat natürlich auch damit zu tun, dass es zu wenige Schulpsychologinnen und Schulpsychologen gibt, die beginnende Krankheitsbilder hätten erkennen und frühzeitig Therapien hätten einleiten können. Auf das dringende Erfordernis von multiprofessionellen Teams wurde bereits in der Antwort auf Frage 5 hingewiesen. Und selbstverständlich sollten auch Schulpsychologen Teil diese Teams sein. In Anbetracht, dass es die seit Jahrzehnten in Rheinland-Pfalz regierende SPD nicht geschafft hat, den eklatanten Unterrichtsausfall und Lehrermangel tatsächlich zu bewältigen, sind die Aussichten auf mehr Planstellen für Schulpsychologen eher gering. Dennoch wird sich das BSW politisch dafür einsetzen.

Wie wollen Sie Lehrkräfte und pädagogisches Personal dabei unterstützen, psychische Probleme von Kindern und Jugendlichen früh zu erkennen und angemessen darauf zu reagieren? Sind Fortbildungen, schulische Präventionsprogramme oder andere Maßnahmen vorgesehen, um eine “gute gesunde Schule” zu fördern?

Das Programm „Gesunde Schule“ Rheinland-Pfalz benennt richtige Maßnahmen, bleibt allerdings mehr oder weniger ein Papiertiger: Am Programm teilnehmen können alle Schulen auf Antrag. Als Fördersumme für die vielen Einzelmaßnahmen, dem dafür notwendigen, zusätzlichen Personal und die Sachausstattung sind pro Jahr maximal 5.000 Euro und insgesamt 10.000 Euro pro Schule vorgesehen. Das ist nicht einmal ansatzweise ausreichend oder nachhaltig. Als Prävention vor psychischen Erkrankungen sind in diesem Programm eine Stärkung der Resilienz, Maßnahmen gegen Mobbing und Cybermobbing sowie Gewaltprävention genannt. Einbezogen werden sollen alle, die mit Schule zu tun haben: Lehrer, Schüler, Eltern, Fachkräfte etc. Insgesamt ein richtiger Ansatz, dessen finanzielle und personelle Ausstattung jedoch um ein Vielfaches erhöht werden müsste. Politisch wird sich das BSW dafür einsetzen.

Wie wollen Sie die weiterhin prekären Bedingungen für Psychotherapeut*innen in Ausbildung (PiA) verbessern? Werden Sie landesweit Initiativen ergreifen, um faire Vergütungen und angemessene Arbeitsbedingungen für PiA in der Übergangszeit bis zur neuen Ausbildungsgeneration sicherzustellen?

Das neue PsychThG ist am 1. September 2020 in Kraft getreten. Es ist davon auszugehen, dass die neue Ausbildungsgeneration bereits am Start ist. Aber auch nach der gesetzlichen Festlegung von 1.000 Euro als Ausbildungsvergütung bleibt die Ausbildung von Psychotherapeutinnen und – therapeuten prekär, da sie nicht einmal deren Ausbildungskosten deckt. Die Ausbildung zum Psychotherapeuten muss anderen Ausbildungsberufen gleichgestellt und angemessen entlohnt werden. Dies beinhaltet selbstverständlich auch die Beiträge zu den Sozialversicherungen. Dafür setzt sich das BSW ein.

Welche Schritte planen Sie, um die reformierte Psychotherapeut*innenausbildung (nach PsychThG 2020) in Rheinland-Pfalz erfolgreich umzusetzen? Insbesondere: Wie soll die Finanzierung der neuen Weiterbildungsstellen gewährleistet und die angemessene Vergütung angehender Psychotherapeut*innen sichergestellt werden?

Laut der Gewerkschaft Verdi stehen den jährlich mindestens 2.500 Studienabschlüssen im Fach Psychotherapie lediglich „wenige Dutzend“ finanzierte Weiterbildungsplätze gegenüber.
Psychotherapeuten müssen ähnlich wie Assistenzärzte eine 5-jährige Weiterbildung absolvieren, bevor sie praktizieren dürfen. Die Finanzierung wurde im PsychThG von 2020 schlicht nicht geregelt. Wir sehen in diesem Fall eher den Bundesgesetzgeber im Sinne des Konnexitätsprinzips als die Landespolitik in der Pflicht, eine ausreichende Anzahl von Weiterbildungsplätzen in den Ländern und Kommunen zu finanzieren. Dies werden wir nötigenfalls über den Bundesrat anstreben.

Werden Sie sich dafür einsetzen, die Ausbildungskapazitäten im Bereich Psychologie und Psychotherapie zu erhöhen – etwa durch mehr Studienplätze an Hochschulen und geförderte Weiterbildungsstellen –, um dem wachsenden Bedarf an Fachkräften gerecht zu werden?

Der Fachkräftemangel in allen Branchen hat inzwischen Dimensionen erreicht, die nur noch durch einschneidende Maßnahmen zu bewältigen sind, wenn überhaupt. Selbstverständlich liegen die Ursachen des Mangels an Psychologen, Psychotherapeuten und Ärzten letztlich an zu wenigen Studienplätzen, aber auch an fehlenden Bewerbern. Es wurde und wird zu wenig ausgebildet. Die Gesellschaft muss sich nun überlegen, ob Hunderte Milliarden in Aufrüstung fließen sollen und ob Millionenvermögen und Milliardenerbschaften weiterhin unversteuert bleiben sollen. Es ist also leider nicht damit getan zu sagen, die Politik soll mehr Studienplätze und Ausbildungskapazitäten schaffen. Kaum eine Partei würde dies verneinen. Es muss aber klar sein, dass ein ernstgemeintes, fundiertes und ehrliches Ja zu den vielen berechtigte Forderungen des BDP bedeutet, dass Aufrüstungs- und Kriegswahn gestoppt und riesige Einkommen, Vermögen und Erbschaften endlich angemessen zur Finanzierung des Gemeinwesens herangezogen werden müssen. Das BSW steht für die Umsetzung dieser in der Tat einschneidenden Maßnahmen bereit.

Wie möchten Sie sicherstellen, dass psychische Belastungen in der Arbeitswelt ernst genommen werden? Werden Sie darauf hinwirken, dass die gesetzliche Pflicht zu Gefährdungsbeurteilungen psychischer Belastungen in Betrieben konsequent umgesetzt und durch die Aufsichtsbehörden stärker kontrolliert wird?

Arbeitsschutzgesetze müssen umgesetzt und die Umsetzung kontrolliert werden, ob sie den gesetzlichen Anforderungen entspricht. In der Praxis finden Überprüfungen nur als Stichprobe statt und in den meisten Fällen sind es Hinweise der Beschäftigten, die Verstöße aufdecken. Dies dürfte jedoch nur einen Bruchteil der tatsächlichen Arbeitsschutzverletzungen ausmachen. Die Landespolitik hat die Aufgabe, die Aufsichtsbehörden besser mit Personal und Ressourcen auszustatten.

Welche Maßnahmen plant ihre Partei, die Beteiligung psychologischer Fachkräfte an der Gefährdungsbeurteilung und Maßnahmenentwicklung gesetzlich voranzutreiben?

Psychische Belastungen am Arbeitsplatz können die Gesundheit der Beschäftigen genauso gefährden wie alle anderen Umstände am Arbeitsplatz, die potenziell gesundheitsschädlich sein können. Zuständig für die Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung sind laut Gesetz ausschließlich die Arbeitgeber. Sie haben einen sehr weiten Spielraum, ob und wen sie für eine Gefährdungsanalyse bzw. für die Umsetzung von Schutzmaßnahmen zu Rate ziehen. Hier sollte der Gesetzgeber klare Regeln setzen, welche fachliche Expertise die gesetzeskonforme Umsetzung dieser Arbeitsschutzmaßnahme notwendig ist. Dazu gehören sicherlich auch psychologische Fachkräfte.

Wie wollen Sie gewährleisten, dass psychische Entwicklungsauffälligkeiten und Risiken im Vorschulalter frühzeitig erkannt werden? Ist geplant, Kinderärzt*innen, Kitas oder andere frühkindliche Einrichtungen besser dabei zu unterstützen, Warnzeichen zu erkennen und Familien gezielt zuzuführen?

Neben gut ausgebildeten Psychotherapeuten sind es bei den Fachdisziplinen insbesondere
Kindermediziner, die in Rheinland-Pfalz fehlen. In den Bereichen Psychotherapie und Kindermedizin sind die Unterversorgung und gesundheitsgefährdende Wartezeiten längst Realität geworden in Rheinland-Pfalz. Unser Anspruch an die nächste Landesregierung ist, dass dieser skandalöse Missstand zur Chefsache erklärt und schnellstmöglich behoben wird. Kitas und andere frühkindliche Einrichtungen sind bedarfsgerecht mit Fachkräften auszustatten, da sie oft die einzigen sind, die überhaupt in der Lage sind, psychische Erkrankungen von Kindern zu erkennen oder präventive Maßnahmen einzuleiten.

Plant ihre Partei die frühkindlichen psychologischen Hilfsangebote auszubauen und ausreichend zu finanzieren? Wie gedenken Sie insbesondere, Frühförderstellen und ähnliche interdisziplinäre Angebote personell mit Psycholog*innen zu stärken, damit Kinder mit Entwicklungsverzögerungen oder Verhaltensauffälligkeiten zeitnah gefördert werden können?

Psychologische Hilfsangebote für Kinder müssen niedrigschwellig und problemlos erreichbar sein. Damit sind gerade Kitas und Grundschulen die zentralen Orte, wo diese Hilfsangebote angesiedelt sein sollten. Sie sollten deshalb in erster Linie bedarfsgerecht mit Psychologen und Psychotherapeuten ausgestattet werden. Siehe dazu auch Antwort auf Frage 15. Die Frage der Finanzierung solcher Stellen oder interdisziplinären Angeboten ist wie immer eine Frage der politischen Prioritäten. Siehe dazu auch Antwort auf Frage 12. Das BSW wird sich auf allen politischen Ebenen dafür einsetzen, dass dem Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes wieder Geltung verschafft wird. Dazu gehören natürlich auch die Rahmenbedingungen für die psychische Gesundheit der Bevölkerung, alles voran von Kindern und Jugendlichen. Denn sie sind die Zukunft.

Wie werden Sie die bestehenden Programme der Frühen Hilfen und andere niedrigschwellige Beratungs- und Unterstützungsangebote für Eltern kleiner Kinder stärken, um psychischen Belastungen in Familien früh vorzubeugen?

Auch diese Programme sowie Beratungs- und Unterstützungsangebote für Eltern gehören in das Gesamtpaket für psychische Gesundheit, das in einem multiprofessionellen, gemeindepsychiatrischen Team und dem entsprechenden Versorgungsnetzwerk abgebildet sein muss. Siehe dazu auch Antwort auf Frage 5.

Wie werden Sie sicherstellen, dass staatliche Angebote im Land qualitativ hochwertig, evidenzbasiert und wissenschaftlich fundiert sind? Planen Sie z.B. die Einführung spezifischer Qualitätsstandards, Gütesiegel oder die Förderung von Wirksamkeits-Evaluationen, um eine kontinuierliche Qualitätssicherung zu gewährleisten?

Für eine hochwertige Versorgungsqualität bei der Behandlung von psychisch Kranken sowie ein effektives Monitoring psychosozialer Hilfsangebote ist die Zusammenarbeit und Vernetzung mit den entsprechenden Fachfakultäten der Hochschulen unabdingbar. Sie muss gefördert und ausgebaut werden. Sowohl die Ausbildung des medizinischen und therapeutischen Fachpersonals, als auch Therapien oder Medizintechnik müssen auf dem neusten Stand der wissenschaftlichen Forschung basieren. Dafür brauchen wir unabhängige Universitäten und Forschung und Lehre, die um ihrer selbst willen betrieben wird und nicht von wirtschaftlichen Interessen abhängig ist. Ob sich diese Zusammenarbeit in einer Zertifizierung oder mit Gütesiegeln manifestieren muss, ist fraglich. Mit Zertifikaten, Gütesiegeln etc. wird leider allzu oft der notwendige Blick ins Detail verstellt, Probleme verschleiert oder gar falsches Zeugnis abgelegt.

Welche Schritte beabsichtigen Sie gegen unqualifizierte „psychologische“ Beratungsangebote, insbesondere im Internet, die Verbraucher*innen verunsichern können? Halten Sie eine stärkere rechtliche Regulierung oder einen Titelschutz für den Beruf Psycholog*in für notwendig, um die Bevölkerung vor irreführenden Anbietern zu schützen und die Professionalität des Berufsstands zu sichern?

Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Allerdings können dort Scharlatane, Betrüger und Kriminelle nach wie vor fast unbehelligt agieren. Die Meinungs- und Pressefreiheit ist eines der höchsten Güter und eine der wichtigsten demokratischen und rechtsstaatlichen Errungenschaften. Allerdings endet sie dort, wo die Persönlichkeitsrechte der Menschen anfangen, z.B. das Recht auf physische und psychische Unversehrtheit. Leider ist es im Internet mit mehr Verbraucherschutz oder strengeren Gesetzen auf dem Papier nicht getan. Deutschland bzw. die Europäische Union haben es versäumt, sich mit eigenen, rechtsstaatlichen und regelbasierten Plattformen unabhängig von den USA zu machen. Sämtliche größeren Internetplattformen und die sogenannten sozialen Medien gehören amerikanischen Tec-Milliardären, die seit der Präsidentschaft von Donald Trump erst Recht schalten und walten können, wie es ihnen beliebt. Dies ist neben der Kriegsgefahr eine der größten Bedrohungen des 21. Jahrhunderts. Ob es ein Titelschutz für Psychologen richten wird, wagen wir zu bezweifeln.

Welche Rolle messen Sie den Kammern und Berufsverbänden bei gesundheitspolitischen Entscheidungsprozessen auf Landesebene bei? Wie möchten Sie deren Expertise stärker einbinden?

In Anbetracht des desolaten Zustands der rheinland-pfälzischen Landespolitik, dem Versagen bei der Kommunalfinanzierung, in der Bildungspolitik und im Gesundheitsbereich, um nur einige Beispiele zu nennen, braucht es bei politischen Entscheidungen dringend mehr Expertise und Sachverstand.

Solange sich Berufsverbände und Kammern nicht dafür hergeben, Probleme auszusitzen, statt zu lösen, kann Politik davon nur profitieren. Daher sollten in allen Bereichen mehr echte
Mitbestimmungs-und Mitentscheidungsinstrumente geschaffen werden. Bloße Anhörungsrechte oder Beteiligungen, wenn Entscheidungen längst gefällt oder Prozesse angestoßen sind, sind dafür nicht ausreichend. Wenn es im Baurecht gelingt, dass Verbände und Organisationen Eingriffsrechte bei öffentlichen Ausschreibungen haben, sollte dies im Gesundheitswesen auch möglich sein. Vorstellbar wäre, dass auch in Fachausschüssen auf Landesebene, analog zur kommunalen Ebene, Fachleute ohne politisches Mandat Mitgliedsrechte erhalten können

Wie wollen Sie der Fachkräftesicherung begegnen? Welche Strategien verfolgen Sie, um mehr qualifizierte Fachleute zu gewinnen und im Land zu halten – insbesondere auch in ländlichen Regionen, wo die Versorgungslage oft besonders angespannt ist?

Wir brauchen dringend mehr Möglichkeiten, um gut ausgebildete Fachkräfte aus dem Ausland für den deutschen Arbeitsmarkt zu gewinnen. In den nächsten Jahren wird die sogenannte Boomer - Generation vollständig verrentet sein und wir werden mit einem enormen Arbeitskräfte- und Fachkräftemangel konfrontiert sein, der ohne Zuwanderung nicht zu bewältigen ist. Verfahren müssen vereinfacht und entbürokratisiert werden. Die Hürden für die Anerkennung von ausländischen Berufs-oder Studienabschlüsse müssen deutlich gesenkt werden. Nicht zuletzt muss ein gesellschaftliches Klima herrschen, das diesen Menschen mit Respekt und Offenheit begegnet. Stadtbilddebatten sind leider das genaue Gegenteil davon.

Werden Sie sich für bessere Arbeitsbedingungen und Karriereperspektiven für psychologische Fachkräfte einsetzen, insbesondere im öffentlichen Dienst, in Kliniken, Schulen und Beratungsstellen? Welche Maßnahmen (z.B. leistungsgerechte Bezahlung, zusätzliche Stellen, Aufstiegsmöglichkeiten) halten Sie für nötig, um diese Berufe attraktiver zu machen und Abwanderung oder Berufswechsel zu verhindern?

Psychologische Fachkräfte sind gefragt und werden auf Grund der demographischen Entwicklung immer seltener. Alleine diese Tatsache müsste dazu führen, dass sich Arbeitgeber mehr an den Bedürfnissen ihrer Beschäftigten orientieren, Löhne-und Gehälter angemessen sind und es berufliche Aufstiegschancen gibt. Von diesem ideal sind insbesondere öffentliche Arbeitgeber noch sehr weit entfernt und wohl mental noch immer im preußischen Beamtenstaat verhaftet.

Wir brauchen eine moderne und aufgeschlossene Arbeitswelt und insbesondere das klare Bekenntnis zur Bundesrepublik als Einwanderungsland um dem Fachkräftemangel zu begegnen. Im Gesundheitswesen brauchen wir einen Paradigmenwechsel, der sich wie ein roter Faden durch unsere Antworten zieht und letztendlich die einzige Möglichkeit bietet, den fast durchweg berechtigten Forderungen ihres Verbandes nachzukommen. Letztendlich muss die Frage beantwortet werden, welche Mechanismen das Gesundheitswesen lenken sollen. Nach unserer Ansicht können dies nicht die Kräfte des Marktes sein und schon gar nicht die Profitinteressen von Gesundheits- und Pharmakonzernen.

Ein unzureichende Patientensteuerung führt bundesweit und auch in Rheinland-Pfalz zu Fehlversorgungen, insbesondere durch eine hohe Inanspruchnahme der Notaufnahmen und eine mangelnde Koordination.

Wie will das BSW die Patientensteuerung in Rheinland-Pfalz so weiterentwickeln, dass Patientinnen und Patienten gezielt in die jeweils passende Versorgungsebene gelenkt werden, zum Beispiel durch standardisierte digitale Ersteinschätzung, moderne Versorgungsstrukturen und eine verbesserte sektorenübergreifende Koordination?

Das Gesundheitssystem darf keine Zweiklassenmedizin bleiben – monatelange Wartezeiten für Kassenpatienten und die Bevorzugung von Privatpatienten sind inakzeptabel. Wir wollen, gemeinsam mit anderen Bundesländern, für eine Bürgerversicherung kämpfen, in die alle einzahlen ohne Beitragsbemessungsgrenze. Seit Jahrzehnten überlässt der Staat die Gesundheitsversorgung zunehmend gewinnorientierten Konzernen, was die Versorgung von Patienten und die Versorgung von Patienten und die Arbeitsbedingungen von Fachkräften verschlechtert hat. Rentabilität steht hier vor medizinischer oder pflegerischer Notwendigkeit. Wir müssen umdenken: Gesundheit darf nicht länger als Ware betrachtet werden. Sie ist ein Menschenrecht und Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge.

Das Krankenhausverbesserungsgesetz und das Krankenhausfinanzierungsgesetz in Rheinland-Pfalz bleiben die Antworten auf diese wichtigen Fragen schuldig. Insbesondere führt die angestrebte Konzentration hochspezifischer und entsprechend teurer Fachmedizin in Häusern der Maximalversorgung dazu, dass das Kliniksterben in Rheinland-Pfalz weitergeht. Offensichtlich soll der Markt von kommunalen Häusern unterhalb einer Kapazität von 400 Betten zugunsten der Großkliniken bereinigt werden. Dieser unheilvollen Entwicklung wollen wir uns entgegenstellen. Die hohe Inanspruchnahme der Notfallambulanzen liegt keineswegs an einer „mangelnden Koordination“ der Patientinnen und Patienten, sondern am zunehmenden Ärztemangel im ambulanten Bereich bei Allgemein Medizinern und Fachärzten. Kranken Menschen bleibt besonders im ländlichen Raum gar keine andere Wahl als die Notfallambulanzen aufzusuchen. Eine möglichst gut organisierte Patientensteuerung ist richtig, weil sie den Patienten hilft, richtig behandelt zu werden. Als kostensenkendes und Effektivität steigerndes Instrument hat sie eher marginalen Charakter und lenkt von den massiven, echten Problemen des Gesundheitswesens ab. Immer mehr Krankenhäuser müssen schließen, weil sie nach rein wirtschaftlichen Maßstäben als nicht profitabel gelten. Besonders betroffen sind kleinere Kliniken im ländlichen Raum, die oft eine tragende Säule der regionalen Gesundheitsgrundversorgung darstellen. Die zunehmende Privatisierung des Krankenhaussektors hat dazu geführt, dass wirtschaftliche Interessen über medizinische Notwendigkeiten gestellt werden. Investoren und private Klinikbetreiber streben Rendite an – mit der Folge, dass unrentable Fachabteilungen geschlossen oder ausgedünnt werden. Man pickt sich die rentablen Rosinen mit der höchsten Vergütung heraus, während Schwerstkranke, Geburtshilfe oder komplizierte Krankheitsverläufe lieber weg geschoben werden, weil sie zu teuer sind und die Rendite schmälern. Notaufnahmen und geriatrische Versorgung sind oft die ersten Bereiche, die wegfallen, obwohl sie für die Daseinsvorsorge unverzichtbar sind.

Wie möchte das BSW die medizinische Versorgung in Rheinland-Pfalz angesichts des demografischen Wandels und Fachkräftemangels weiterentwickeln, um Qualität und flächendeckende Versorgung langfristig zu sichern?

Welche Bedeutung messen Sie dabei digitalen und telemedizinischen Versorgungsformen zu? Können digitale und telemedizinische Angebote dazu beitragen, bestehende Versorgungslücken zu schließen?

 Die haus-und fachärztliche Versorgung ist zunehmend bedroht und steht vor einem strukturellen Kollaps. Ganz besonders schlecht schneidet Rheinland-Pfalz bei der Kindermedizin ab. Der Mangel an Fachärzten für Kindermedizin ist eklatant, nicht nur im niedergelassenen Bereich, sondern zunehmend auch in den Kliniken. Den letzten Platz im bundesdeutschen Vergleich belegt Rheinland-Pfalz bei der Verfügbarkeit von Kinder- und Jugendpsychotherapeuten. Die Folge sind gefährliche Behandlungsengpässe und Wartezeiten von einem Jahr und mehr auf einen freien Therapie Platz. Gerade für Kinder hat dies gravierende Folgen. Der gravierende Nachwuchsmangel in der Medizin ist unter anderem auf den hohen Numerus Clausus (NC) für das Medizinstudium zurückzuführen, der vielen motivierten jungen Menschen den Zugang zum Medizinstudium verwehrt. Wer es doch schafft, steht nach dem Studium häufig vor der Hürde hoher Investitionskosten, die mit der Übernahme oder Neugründung einer Arztpraxis verbunden sind. Statt ein Medizinstudium an einer privaten Elite-Uni in Ungarn finanziell zu fördern, wie dies durch einen Zusammenschluss von Kommunen in der Westpfalz praktiziert wird, sollte der Zugang zu einem Medizinstudium in Deutschland gelockert und der anachronistische Numerus Clausus abgeschafft werden. Schon vor Jahren haben Umfragen unter Jungärzten offengelegt, dass sich ihre beruflichen Vorstellungen fundamental vom althergebrachten Bild des Arztes unterscheiden: Junge Ärztinnen und Ärzte wollen keinen 16-Stunden Tag ohne geregelte Arbeitszeiten in einer auf Pump finanzierten Praxis. Junge Ärzte bevorzugen stattdessen ein risikofreies Angestelltenverhältnis mit geregelten Arbeitszeiten und ausreichenden Freiraum für Familie und Freizeit. Um den Berufswünschen junger Mediziner gerecht zu werden müssen Ärztegenossenschaften und medizinische Versorgungszentren (MVZ) unter kommunaler Regie viel stärker als bisher gefördert und als Standardmodell in die ambulante medizinische Versorgung Einzug halten. Wo es gar nicht anders geht, können Kommunen selbst als Arbeitgeber in Erscheinung treten: Ärztliche Versorgung als Bestandteil des öffentlichen Dienstes wäre ein starkes Gegengewicht zur fortschreitenden Privatisierung und Kommerzialisierung des Gesundheitswesens!

Hinzu kommt, dass die Abrechnungssystematik mit den Krankenkassen von vielen Ärztinnen und Ärzten als intransparent und ungerecht empfunden wird. Besonders Leistungen, die für eine flächendeckende und patientennahe Versorgung essenziell sind – wie Hausbesuche, Telefonsprechstunden oder präventive Gespräche – werden oft nicht oder nur unzureichend vergütet. Darüber hinaus müssen innovative Angebote wie der Gemeindeschwestern, die sich am Prinzip des Gemeinwohls orientieren, viel stärker in den Mittelpunkt gerückt und gefördert werden. Digitale und telemedizinische Angebote können Therapie unterstützend wirken und sparen unter Umständen Zeit für lange Anfahrtswege. Versorgungslücken schließen können sie natürlich nicht.

Die pflegerische Versorgung in Rheinland-Pfalz steht angesichts des Fachkräftemangels, steigender Eigenanteile für Pflegebedürftige und wachsender Anforderungen an Qualität und Koordination unter großem Druck. Die Eigenbeteiligung in stationären Pflegeeinrichtungen stieg in Rheinland-Pfalz im Vergleich zum Januar 2025 im ersten Aufenthaltsjahr von Jahr von 3.003 Euro auf 3.222 Euro in 2026. Damit wächst der finanzielle Druck auf Pflegebedürftige und Angehörige weiter.

Welche konkreten Maßnahmen beabsichtigt das BSW in der kommenden Legislaturperiode auf Landesebene zu ergreifen, um Pflegebedürftige und Pflegekräfte in Rheinland-Pfalz nachhaltig zu entlasten, vor allem in Bezug auf die langfristige Bindung von Fachkräften, die Förderung von Digitalisierung und die finanzielle Entlastung der Pflegebedürftigen in Pflegeheimen bei den Ausbildungs- und Investitionskosten?

Immer häufiger werden Pflegeheime von privaten, gewinnorientierten Trägern übernommen – darunter große Pflegekonzerne, Investmentgesellschaften oder internationale Fonds. Diese Unternehmen verfolgen primär gewinnorientierte Ziele, nicht das Wohl der Bewohner. Das BSW fordert deshalb ein klares politisches Signal: Pflege darf kein Renditemodell sein. Einrichtungen, die mit öffentlichem Geld oder aus Pflegeversicherungsbeiträgen finanziert werden, müssen nach gemeinwohlorientierten Grundsätzen arbeiten. Gewinne aus der Pflege dürfen nicht an Aktionäre oder Investoren ausgeschüttet werden, sondern müssen zu 100 Prozent in Qualität, Personal und Infrastruktur reinvestiert werden. Pflege im Alter muss für alle Menschen bezahlbar bleiben. Es darf nicht sein, dass Pflegebedürftige oder deren Angehörige ihr gesamtes Lebenswerk aufgeben müssen, um ein Pflegeheim bezahlen zu können. Wir fordern daher eine solidarisch finanzierte Pflegeversicherung, die nicht nur das Existenzminimum absichert, sondern echte Versorgungsgerechtigkeit und Versorgungssicherheit herstellt. Die Pflegeversicherung in der gegenwärtigen Form ist unzureichend und schützt nicht vor hohen Eigenanteilen, die zur Armutsfalle werden können. Deshalb fordern wir einen Pflegekostendeckel und eine auskömmliche Finanzierung der Investitionskosten durch Land und Bund. Pflegekräfte arbeiten unter extrem herausfordernden Bedingungen. Dies führt nicht nur zur Erschöpfung der Beschäftigten, sondern schreckt auch junge Menschen und Quereinsteiger davon ab, den Beruf überhaupt zu ergreifen. Hinzu kommt eine unzureichende Entlohnung, die der Verantwortung, dem Wissen und der körperlichen wie emotionalen Belastung in keiner Weise gerecht wird. Das BSW fordert daher deutliche Lohnerhöhungen für beruflich Pflegende in allen Bereichen von der Intensivpflege in der Universitätsklinik bis zur Altenpflegerin, flexiblere Arbeitszeitmodelle und eine deutliche, bedarfsorientierte Verbesserung des Personalschlüssels auf Landesebene. Auf Bundesebene wird sich das BSW dafür einsetzen, dass Pflegekräfte ab 60 Jahren abschlagsfrei in die Altersrente gehen können, wenn sie dies wünschen. Die Pflegekammer Rheinland-Pfalz wurde ursprünglich mit dem Ziel gegründet, den Pflegeberuf zu stärken, ihn politisch besser zu vertreten und langfristig die Qualität in der Pflege zu sichern. In der Praxis jedoch hat sich die Kammer als weitgehend ineffektiv erwiesen. Es fehlen konkrete Initiativen, klare Positionierungen oder durchsetzungsfähige Interessenvertretung gegenüber Arbeitgebern, Politik oder Kassen. Wir fordern daher eine grundlegende Neuausrichtung der Interessenvertretung für Pflegeberufe: Statt einer kostenintensiven, wenig handlungsfähigen Pflegekammer braucht es eine starke, demokratisch legitimierte Pflegegewerkschaft, die sich wirksam und direkt für die Belange der Berufsgruppe einsetzt – mit Tarifkompetenz, juristischer Unterstützung und bundesweiter Vernetzung.

Mitwirkungspflicht

Kontext: Die Mitwirkungspflicht in ihrer aktuellen Form diskriminiert immobile und anderweitig beeinträchtigte Mitglieder, erhöht den Verwaltungsaufwand und stellt ein Risiko für die Einhaltung von Hygienestandards dar. Bei anderen Vereinsaufgaben ist zugleich unklar, ob diese als Erfüllung der Mitwirkungspflicht gelten.

Frage: Befürworten Sie eine Auslegung der Mitwirkungspflicht, die neben der praktischen Arbeit an der Pflanze auch administrative Aufgaben und demokratische Vereinsarbeit umfasst?

Ja. Die derzeitige Umsetzung gesetzlicher Regeln ist an vielen Stellen ein bürokratisches Monster. Offenbar soll der legale und gesetzlich normierte Anbau durch bürokratische Hindernisse und spitzfindige Auslegungen wo irgend möglich behindert werden. Dies ist weder im Sinne des Gesetzes noch in der Sache sinnvoll. Wir befürworten deshalb einerseits praktikable Regelungen für Anbauvereinigungen und andererseits den Verkauf von Cannabis in lizenzierten Fachgeschäften, was derzeit noch nicht legal möglich ist. Unser Ziel ist, den Schwarzmarkt zu bekämpfen, den verantwortungsvollen Gebrauch von Cannabis nicht unnötig zu behindern und Gesundheits- und Vorsorgeaspekte in den Vordergrund zu stellen.

Werbeverbot vs. Informationsrecht

Kontext: Die Grenze zwischen informativen und werbenden Angaben ist unklar. In der Praxis führt das dazu, dass Interessierte Schwierigkeiten haben, die nächstgelegenen Anbauvereinigungen zu finden.

Frage: Befürworten Sie die Zulässigkeit von Maßnahmen zur Auffindbarkeit und Identifizierbarkeit von Cannabis-Anbauvereinigungen, wie Logos oder Onlineverzeichnisse?

Ja. Die Abgrenzung zwischen Werbung und Information kann im Einzelfall schwierig sein. Allerdings muss es möglich sein, in der Nähe des Wohnortes arbeitende Anbauvereinigungen ohne stundenlange Recherchen zu finden. Propagierung und Förderung des Konsums lehnen wir ebenso wie bei Alkohol und Tabak ab.

Baurechtliche Vorgaben

Kontext: Die Ansiedlung von Cannabis-Anbauvereinigungen wird häufig durch Zonen- und Nutzungsbestimmungen erschwert.

Frage: Wollen Sie Anbauvereinigungen in Wohn-, Misch- und Gewerbegebieten zulassen und hierzu planungsrechtlich klar einordnen?

Ja. Soweit uns bekannt, gibt es in RLP allerdings keine Begrenzung hinsichtlich der Zulassung von Anbauvereinigungen in Wohn-, Misch- und Gewerbegebieten. Wir befürworten grundsätzlich die Zulassung von Anbauvereinigungen in geeigneten Wohn-, Misch- und Gewerbegebieten, sofern eine klare planungsrechtliche Einordnung und ein hohes Maß an Betriebs- und Objektsicherheit gewährleistet sind. Entscheidend ist aus unserer Sicht, dass der legale Anbau in geordneten, überprüfbaren Strukturen erfolgt und nicht in rechtliche Grauzonen oder in schwer kontrollierbare Randlagen verdrängt wird. Eine rechtssichere Verortung im Bauplanungsrecht schafft Transparenz für Kommunen, Betreiber und Anwohner gleichermaßen.

Voraussetzung für eine solche Zulassung ist jedoch ein verbindlich hohes Sicherheitsniveau der Produktionsstätten. Die bauliche und organisatorische Sicherung muss so ausgestaltet sein, dass Einbruch, unbefugter Zugriff oder unbeabsichtigter Produktverlust praktisch ausgeschlossen werden können. Hierzu gehören insbesondere zertifizierte Zutrittskontrollen, dokumentierte Lager- und Produktionsprozesse, geeignete bauliche Sicherungen sowie eine lückenlose Rückverfolgbarkeit der erzeugten Mengen. Bei Einhaltung dieser Standards bestehen aus sicherheitspolitischer Sicht keine durchgreifenden Bedenken gegen eine Ansiedlung auch in dichter besiedelten Gebietskategorien.

Die wesentlichen Konfliktfelder sehen wir weniger im Bereich der Kriminalitätsrisiken als vielmehr bei umwelt- und immissionsschutzrechtlichen Fragen. Insbesondere können Verkehrsbewegungen (An- und Abfahrt), mögliche Geruchsemissionen sowie Geräuschentwicklungen durch Klima- und Lüftungsanlagen zu lokalen Belastungen führen. Diese Aspekte sind jedoch bereits heute durch das bestehende Immissionsschutz- und Bauordnungsrecht des Landes hinreichend regulierbar. Maßgeblich sind hier insbesondere die TA Lärm, die Geruchsimmissions-Richtlinie sowie die einschlägigen landesrechtlichen Vollzugsvorschriften, die eine einzelfallbezogene Prüfung und gegebenenfalls Auflagen ermöglichen.

Vor diesem Hintergrund halten wir eine planungsrechtliche Klarstellung für sinnvoll, die Anbauvereinigungen als grundsätzlich zulässige Nutzung in Wohn-, Misch- und Gewerbegebieten einordnet, sofern die genannten Sicherheits- und Immissionsanforderungen nachweislich erfüllt werden. Eine solche Regelung würde Rechtssicherheit schaffen, kommunale Steuerung ermöglichen und zugleich gewährleisten, dass legitime Umwelt- und Nachbarschaftsinteressen wirksam geschützt bleiben.

Beschäftigungsverhältnisse 

Kontext: Die derzeitige Begrenzung auf ausschließlich geringfügig Beschäftigte für die Arbeit an der Pflanze belastet Anbauvereinigungen durch hohen Schulungs- und Einarbeitungsaufwand, was zu ineffizienten Abläufen und Schwierigkeiten bei der Einhaltung hoher Qualitätsstandards führt.

Frage: Befürworten Sie, dass Cannabis-Anbauvereinigungen für die Arbeit an der Pflanze qualifiziertes Personal in Voll- und Teilzeit anstellen dürfen?

Ja, es ist hervorzuheben, dass die Beschäftigten in legal betriebenen Anbauvereinigungen und Produktionsstätten in der Regel überdurchschnittlich qualifiziert sind und in einem streng regulierten Umfeld arbeiten. Der professionelle Cannabisanbau erfordert fundierte Fachkenntnisse in Bereichen wie Pflanzenphysiologie, kontrollierte Umweltführung, Qualitätssicherung, Dokumentation und regulatorische Compliance. Entsprechend handelt es sich nicht um niedrigschwellige Tätigkeitsprofile, sondern um spezialisierte Funktionen mit klar definierten Verantwortlichkeiten entlang einer überwachten Produktionskette.

Zudem ist im regulierten Bereich regelmäßig vorgesehen, dass Schlüsselpersonal einer Zuverlässigkeits- bzw. polizeilichen Prüfung unterliegt. Dies erhöht die betriebliche Integrität und reduziert das Risiko von Unregelmäßigkeiten oder missbräuchlichen Abflüssen zusätzlich. Vor diesem Hintergrund unterscheiden sich diese Betriebe strukturell deutlich von informellen oder illegalen Anbaustrukturen.

Schließlich ist zu berücksichtigen, dass bei der Produktion eines hochwertigen, kontrolliert hergestellten Produkts ein entsprechender Fachkräftebedarf entsteht, der sich typischerweise auch in einer überdurchschnittlichen Vergütung niederschlägt. Qualifizierte Beschäftigung, dokumentierte Prozesse und ein hoher regulatorischer Standard tragen insgesamt zu einem professionellen Branchenprofil bei, das aus arbeitsmarkt- und wirtschaftspolitischer Sicht eher stabilisierend als problemverschärfend wirkt.

Übergesetzliche Lizenzanforderungen 

Kontext: Deutschlandweit machen Cannabis-Anbauvereinigungen die Erfahrung, dass weitreichende Anforderungen gestellt werden, welche nicht im KCanG definiert sind.

Frage: Sollten Landesbehörden über die gesetzlichen Anforderungen hinaus Unterlagen für das Genehmigungsverfahren einfordern dürfen?

Diese Frage ist sehr unspezifisch. Selbstverständlich muss gelten, dass Gesetze und Verordnungen die Regeln festlegen, nach denen zu handeln ist. Und ebenso selbstverständlich dürfen Anforderungen nicht mit dem Ziel gestellt werden, den gesetzlich geregelten Cannabis-Anbau mit fadenscheinigen Argumenten zu unterbinden. Letztendlich kommt es auf den Einzelfall an.

Auslieferung und Abholung

Frage: Setzen Sie sich für landesrechtliche Ausnahmen ein, damit Menschen bei Nachweis berechtigter Umstände (z. B. Mobilitätseinschränkungen) Cannabis von Anbauvereinigungen liefern oder abholen lassen dürfen? 

Ja, bei akuten Erkrankungen und medizinischer Notwendigkeit sollten Konsumenten bei Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung dazu in die Lage versetzt werden, die Auslieferung bzw. Abholung durch Dritte zu veranlassen. Der Empfang ist durch die empfangsberechtigte Person zu dokumentieren.

Bündelung von Anbauvereinigungen 

Kontext: Die Bündelung von mehreren Anbauvereinigungen an einem Standort (“Growhubs”) erleichtert Kontrollen sowie die aufgrund der Auflagen teils schwierige Standortfindung. Länder könnten dies einschränken.

Frage: Wie stehen Sie hierzu bezüglich Einschränkungen in Ihrem Bundesland?

Wir sprechen uns ausdrücklich für genossenschaftlich organisierte Anbauvereinigungen aus, die in Form eines gemeinsamen „GrowHub“ den Cannabisanbau bündeln und professionalisieren. Ein solcher Ansatz verbindet die Prinzipien der Mitgliederorientierung mit den Vorteilen moderner Produktions- und Qualitätsstrukturen. Durch die Kooperation mehrerer Anbauvereinigungen unter einem organisatorischen Dach können einheitliche Richtlinien für Kultivierung, Verarbeitung, Dokumentation und Qualitätssicherung verbindlich umgesetzt werden. Dies führt zu einer höheren Produktkonsistenz, verbessert die Nachvollziehbarkeit der Produktionsprozesse und stärkt insgesamt das Verbrauchervertrauen.

Ein besonderer Vorteil genossenschaftlicher GrowHub-Modelle liegt im Aufbau gemeinsamer Analyselabore. Statt redundanter Einzelprüfungen können standardisierte, hochqualitative Analytikstrukturen etabliert werden, die Wirkstoffprofile, Reinheit und Konformität systematisch überwachen. Skaleneffekte in der Laborinfrastruktur ermöglichen dabei eine höhere analytische Qualität bei gleichzeitig geringeren Stückkosten. Zugleich wird die regulatorische Compliance erleichtert, da Prüfprozesse zentral dokumentiert und behördlich leichter überprüfbar sind.

Auch betriebswirtschaftlich bietet der GrowHub-Ansatz erhebliche Effizienzpotenziale entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Durch die koordinierte Organisation vom Upstream (Genetik, Anbau, Primärverarbeitung) bis zum Downstream (Aufbereitung, Distribution, Mitgliederabgabe) lassen sich Prozesse standardisieren, Auslastungen optimieren und Doppelstrukturen vermeiden. Gemeinsame Beschaffung, gebündelte Logistik und abgestimmte Produktionsplanung führen zu messbaren Kostenvorteilen. Diese Effizienzgewinne können an die Mitglieder weitergegeben werden und tragen dazu bei, die Kosten für Konsumentinnen und Konsumenten in einem regulierten Markt spürbar zu senken.

Insgesamt sehen wir in genossenschaftlich organisierten GrowHubs ein tragfähiges Modell, das Qualitätssteigerung, regulatorische Transparenz und wirtschaftliche Vernunft miteinander verbindet. Voraussetzung bleibt ein klarer rechtlicher Rahmen mit hohen Sicherheits-, Dokumentations- und Immissionsstandards. Unter diesen Bedingungen kann die genossenschaftliche Bündelung einen wichtigen Beitrag zu einem stabilen, verbraucherschutzorientierten und wirtschaftlich nachhaltigen Cannabismarkt leisten. 

Förderung von Demokratie und demokratischer Zivilgesellschaft

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland sind die Grundlage unseres politischen Handels. Wir bekennen uns zu diesen Säulen der Menschenwürde und des demokratischen und sozialen Rechtstaatsstaats und werden sie gegen Menschen- und Demokratiefeinde und Willkürherrschaft verteidigen.

Die Meinungsfreiheit ist ein unverzichtbares Fundament unserer Demokratie – auch und gerade in Rheinland-Pfalz. Doch zunehmend gerät sie unter Druck – durch staatliche Regulierungen, gesellschaftliche Ächtung und die Angst vor beruflichen oder sozialen Sanktionen. Wir lehnen staatliche Eingriffe ab, die unter dem Vorwand der Desinformationsbekämpfung die freie Meinungsäußerung einschränken. Statt Repression und Selbstzensur wollen wir die Stärkung der demokratischen Streitkultur. So, wie wir Brandmauern und Diskussionsverbote ablehnen, stellen wir uns gegen alle Versuche, Rechtsextremismus und Menschenhass zur Normalität zu machen. Hass, Verleumdung und üble Nachrede bekämpfen wir im Internet wie in der analogen Welt.

Asylpolitik

Das Grundrecht auf Asyl für verfolgte Menschen ist eine wichtige Errungenschaft nach dem Zweiten Weltkrieg. Für dieses Grundrecht steht das BSW ein. Doch wir sehen auch: Die Vermischung des Asylrechts mit unkontrollierter Massenzuwanderung hat in den letzten zehn Jahren zur Überforderung vieler Kommunen geführt – auch in Rheinland-Pfalz. Die wachsende Unzufriedenheit und Unsicherheit vieler Bürger ist ein ernstzunehmendes Signal. Unser Ziel ist eine menschliche Asylpolitik, die klare Regeln setzt: Die Hilfe für Verfolgte ist und bleibt unantastbar. Aber für eine ungeregelte Einwanderung dürfen keine Anreize gesetzt werden. Asylverfahren sollen an den EU-Außengrenzen oder in sicheren Drittstaaten durchgeführt werden – nicht erst in deutschen Großstädten. Zu einer gerechten Migrationspolitik gehört auch, dass keine Migrantengruppe bevorzugt wird, wie es bei den Geflüchteten aus der Ukraine der Fall ist.

Wir fordern die schnellere Abschiebung von Menschen ohne Bleiberecht – insbesondere von Straftätern und solchen, die das Asylrecht missbrauchen. Wer dauerhaft nicht bleiben darf, muss das Land verlassen. Wer nach Deutschland – und damit auch nach Rheinland-Pfalz – einwandern möchte, muss die deutsche Sprache lernen, arbeiten wollen und dürfen und muss sich an unsere Gesetze halten. Um Integration zu ermöglichen, braucht es frühzeitige Sprachförderung. Ehrenamtliche Sprachkurse wollen wir ausbauen und gezielt unterstützen – insbesondere im ländlichen Raum, wo Integrationsangebote bislang oft schwer erreichbar sind.

Bei vergleichbarer Qualifikation sollen ausländische Berufsabschlüsse schneller anerkannt werden. Wer arbeiten kann, soll das auch tun – schon während des Asylverfahrens. So entlasten wir die Sozialsysteme und fördern Integration. Integration kann nur gelingen, wenn die Zahl der Zugewanderten unsere Gesellschaft nicht überfordert. Eine Migrationspolitik, die für Ordnung sorgt und Integration ermöglicht, ist kein Widerspruch – sie ist die Grundlage für gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Unterstützung der Kommunen im Bereich der Integration

Ein modernes Migrationskonzept muss gerecht und human sein. Integration gelingt nur, wenn Aufnahme und Unterstützung leistbar und geordnet erfolgen und von beiderseitiger Verantwortung geprägt sind. Rheinland-Pfalz steht wie ganz Deutschland vor der Aufgabe, Migration so zu gestalten, dass sie Chancen eröffnet, ohne die sozialen und strukturellen Systeme zu überlasten. Dabei muss klar unterschieden werden zwischen Migration in den Arbeitsmarkt, die unsere Wirtschaft stärkt, und Migration in das Sozialsystem, die begrenzt und gesteuert werden muss. Humanität und Ordnung sind keine Gegensätze – sie bedingen einander. Nur wenn Zuwanderung nachvollziehbar und gerecht gesteuert wird, bleibt sie gesellschaftlich akzeptiert. Wie viele Asylsuchende auf die einzelnen Bundesländer bzw. Kommunen und Erstaufnahmeeinrichtungen verteilt werden, bestimmt der Königsteiner Schlüssel. Insbesondere Kommunen beklagen jedoch, dass die Kriterien des Königsteiner Schlüssels kaum die soziale Realität vor Ort widerspiegeln. Um Behörden, Bildungseinrichtungen oder den lokalen Wohnungsmarkt zu entlasten, sahen sich bereits in der Vergangenheit einige Kommunen in Rheinland-Pfalz veranlasst, zeitlich begrenzte Aufnahme-Stopps zu verhängen. Dies kann jedoch nur die Ultima Ratio sein. Deshalb müssen die realen Bedingungen vor Ort bei der Verteilung von Asylsuchenden wesentlich besser erfasst und in einen reformierten Kriterienkatalog aufgenommen werden, der die Grundlage des Verteilverfahrens bilden soll. Für Kommunen mit verfestigten Strukturproblemen und dauerhaft prekärer Haushaltslage muss ein verminderter Verteilungsschlüssel angewandt werden. Mit Herkunftsländern wie Irak, Afghanistan oder Katar sind verbindliche Rückführungsabkommen zu treffen, die konsequent umgesetzt werden müssen.

Effiziente Behörden sind die Grundlage jeder erfolgreichen Integrationspolitik. Überlastete Ämter, lange Wartezeiten und unklare Zuständigkeiten schwächen nicht nur das Vertrauen der Bevölkerung, sondern auch die Integrationschancen der Zugewanderten. Digitalisierung, Personalaufbau und klare Verfahren sind zentrale Bausteine für eine funktionierende Verwaltung. Ausländerbehörden, Jobcenter, Sozialämter und  BAMF-Landesstellen müssen strukturell miteinander verzahnt werden und eine koordinierte Zusammenarbeit pflegen. Doppelstrukturen sollten vermieden werden, dies spart Zeit, Geld und Ressourcen. Wir wollen ein digitales Landesportal für Aufenthalt, Asyl und Arbeitsgenehmigungen, das Verfahren bündelt und beschleunigt. Insbesondere Kommunen benötigen mehr Fachpersonal, damit verbindliche Bearbeitungsfristen eingehalten und Verfahren insgesamt planbarer und für alle Beteiligten transparenter werden.

Integration beginnt bei Vorliegen eines Bleiberechts nicht nach Monaten, sondern vom ersten Tag an. Wer in Rheinland-Pfalz dauerhaft Aufenthalt nimmt, soll schnell die Sprache lernen, Arbeit finden und Teil der Gesellschaft werden können. Wir brauchen einen Paradigmenwechsel. Die Leitlinie einer gelingenden Integration muss lauten: Arbeit vor Sozialleistung. Wo noch nicht geschehen, müssen entsprechende Gesetzesänderungen vorgenommen werden. Dazu gehören gezielte Kontrollen und eine enge Zusammenarbeit zwischen Jobcentern, Familienkassen und Ausländerbehörden, um Mehrfachleistungen zu verhindern. Sprachkurse und ein Kindergartenjahr für die Kinder der Zugewanderten müssen verpflichtend angeboten und wahrgenommen werden. Dafür müssen von staatlicher Seite alle notwendigen Ressourcen und Strukturen zur Verfügung gestellt und nachhaltig werden.

Dies alles muss von Bund und Land im Sinne des Konnexitätsprinzips auskömmlich finanziert werden und darf keinesfalls von den Kommunen allein finanziert werden müssen.

Antirassismus und Antidiskriminierung

Das BSW stellt sich rassistischen, rechtsextremistischen, menschen- und demokratiefeindlichen Kräften in unserer Gesellschaft entschieden entgegen. Klar ist für uns auch, dass wir weder auf Landes- noch auf kommunaler Ebene parlamentarisch oder außerparlamentarisch Koalitionen oder irgendeine Zusammenarbeit mit der AfD vereinbaren werden.

Rechtsextremistische Gewalttaten gegen Ausländer haben in den letzten Jahren sprunghaft zugenommen, genauso wie der Anteil von Ausländern bei Gewaltdelikten unvermindert hoch ist. Entscheidende Gründe sind die allgemeine Verharmlosung des Rechtsextremismus einerseits und Denk- und Sprechverbote andererseits. Es ist nun höchste Zeit, das der gesellschaftliche Mainstream, allen voran die Medien, die Realitäten der Migration erkennt, akzeptiert und Lösungen sucht, statt aus politischem Kalkül zu schweigen oder zu versuchen, Probleme unter den Teppich zu kehren. Einen großen Anteil an der Ausbreitung von Hass und Hetze haben die sogenannten sozialen Medien. Deshalb müssen soziale Medien viel strenger als bisher beobachtet und reglementiert werden. Dafür können alle staatlichen Ebenen etwas tun, auch die Landespolitik steht in der Pflicht. Der soziale Frieden und die gesellschaftliche Stabilität dürfen nicht weiter gefährdet werden. Die zunehmende Verrohung der Gesellschaft kann durch Prävention und Restriktion gestoppt werden, beide Handlungsoptionen müssen ausgeschöpft werden. Wir müssen psychologische Hilfsangebote in Schulen, Kitas, Vereinen und anderen Orten des gesellschaftlichen Lebens deutlich ausbauen und neue Anlaufstellen mit niedrigschwelligen Hilfsangeboten fördern und finanzieren. Eine Stärkung von Sport- und Kulturvereinen als Orte sozialer Begegnung und Integration hilft, um die Flucht in Parallelgesellschaften zu bremsen. Wenn die verschiedenen Bevölkerungsgruppen sich besser kennenlernen und miteinander kommunizieren, wird dies fast automatisch dazu führen, dass Gewaltbereitschaft sinkt und Gewalttaten abnehmen. Und: Wir brauchen ein Vielfaches an geschultem Fachpersonal für die Bewältigung von Traumafolgen, wesentlich mehr Therapieplätze und – wenn es anders nicht funktioniert – auch eine Aufstockung der Kapazitäten im psychiatrischen Maßregelvollzug.

Politische Beteiligung

Rheinland-Pfalz verzeichnet wie ganz Deutschland einen tiefgreifenden Vertrauensverlust in Politik und Institutionen. Viele Bürger haben das Gefühl, dass sie nicht gehört werden, keinen Einfluss auf politische Entscheidungen haben. Sie erleben einen Staat, der zwar immer stärker in ihr Leben eingreift, dabei aber seine Kernaufgaben vernachlässigt. Das BSW tritt an, um diesen Trend umzukehren. Unser politisches Leitbild ist ein souveräner und handlungsfähiger Staat, der den Menschen dient – nicht umgekehrt. Dies bedeutet: Sicherheit gewährleisten, Recht durchsetzen, Wohlstand sichern und gesellschaftlichen Frieden ermöglichen. Wir bekennen uns zu einer starken Demokratie, in der politische Entscheidungen auf Vernunft, sozialer Verantwortung und Respekt vor der Lebensleistung der Bürgerinnen und Bürger beruhen. Wir lehnen ideologische Polarisierung, gesellschaftliche Spaltung und eine Politik der Bevormundung ab. Stattdessen wollen wir Zusammenhalt stiften, Leistung belohnen, Schwache schützen und die kulturelle Identität unseres Landes bewahren.

Die rheinland-pfälzische Landesverfassung räumt der direkten demokratischen Beteiligung der Bevölkerung einen hohen Stellenwert ein. Tatsächlich gibt es in Rheinland-Pfalz aber sehr hohe gesetzliche Hürden für Bürgerbeteiligung, viel höher als in anderen Bundesländern. Dadurch wird praktisch Bürgerbeteiligung verhindert, abgesehen von der Abgabe der Stimme auf dem Wahlzettel zur Landtagswahl. Wir wollen das ändern. Wir wollen, dass unsere Bürger stärker in demokratische Prozesse eingebunden werden. Wir möchten deshalb die Landesverfassung dahingehend ändern, dass Quoren für Volksentscheide herabgesetzt werden. Im Moment braucht es dafür 300.000 Unterschriften, was knapp 10% aller Wahlberechtigten in Rheinland-Pfalz entspricht.

Wir fordern die Herabsetzung des Beteiligungs-Quorums auf 100.000 Unterschriften. Darüber hinaus wollen wir die Möglichkeit eines fakultativen Referendums einführen, nach dem Vorbild der Schweiz. Dies würde bedeuten, dass alle vom Landtag beschlossenen Gesetze mit einer Frist von 100 Tagen nur vorläufig sind, so dass die Bevölkerung innerhalb dieser Frist mit 100.000  Unterstützerunterschriften den Volksentscheid herbeiführen könnte, dass über dieses Gesetz eine Volksabstimmung und nicht das Parlament zu entscheiden hat.

Wir wollen weiterhin eine Vereinfachung der Landesverfassung in den Artikeln 108, 108a und 109 erwirken. Diese sind im Moment unverständlich formuliert, so dass kaum ein Bürger versteht, wie und an welcher Stelle eine Bürgerbeteiligung möglich ist. Wir streben an, die Sprache zu vereinfachen und nur mit einem Begriff zu arbeiten, dem des Volksentscheids.

Wir fordern außerdem eine Herabsetzung der Sperrklausel bei Landtagswahlen von  5% auf 3%. Im Moment werden zehntausende Stimmen in Rheinland-Pfalz nicht wahrgenommen, denn Menschen, die kleinere Parteien wählen, haben so keine Vertretung im rheinland-pfälzischen Landtag.

Wir halten auch die Einrichtung von Bürgerräten für eine Möglichkeit, der Politikverdrossenheit entgegenzuwirken. Wichtig wäre, dass die Arbeit der Bürgerräte nicht als Feigenblatt für die Landesregierung eingesetzt wird und dass es von vornherein klare und transparente Verfahrensregeln gibt, die sicherstellen, dass alle Meinungen zu Wort kommen können. Die Verbindlichkeit der Vorschläge, die aus Bürgerräten kommen, sollte gewährleistet sein und unmissverständlich beschrieben werden. Wir schlagen vor, dass bereits die Zusammensetzung und die Aufstellung der Verfahrensregeln für die Bürgerräte in einem partizipativen Prozess erfolgen.

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